Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Beitrags- und Gebührenordnung des DMB - Mietervereins Leipzig e.V.

 

Die Beitragsordnung des DMB - Mietervereins Leipzig e.V. regelt sich nach § 6 Ziff. 3 und § 7 der Satzung. Dazu wird nachfolgendes festgelegt:

 

1. Mindestmitgliedschaft/Kündigung                       

Die Mitgliedschaft im DMB - Mieterverein Leipzig e.V. (MVL) beträgt mindestens ein volles Jahr. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 31.12. des Jahres möglich, wobei die Kündigung bis spätestens 30.09. des Jahres erklärt sein muss.

 

2. Aufnahmegebühr                                                                        

Bei Erwerb der Mitgliedschaft ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 zu entrichten.

 

3. Beitrag  einschließlich Mietrechtsschutz für Wohnraummieter

Der Mitgliedsbeitrag einschließlich Mietrechtsschutz beträgt jährlich                    66,00 €.

 

    Beitrag ohne Mietrechtsschutz für Klein-Gewerberaummieter

Der Mitgliedsbeitrag für Gewerberaummieter (ohne Mietrechtsschutz) beträgt 
jährlich                                                                                                         66,00 €.

 

4. Beitragszahlung

Das Mitgliedsjahr beginnt mit dem Monat des Beitritts und läuft 12 Monate.

 

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils als Jahresbeitrag mit Beitritt bzw. in den Folgejahren
jeweils 1 Monat vor Ablauf des Mitgliedsjahres für das Folgejahr zu entrichten.

 

In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitgliedes über eine

Reduzierung bzw. befristete Aussetzung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

 

5. Verzug in der Beitragszahlung

Bei nicht fristgerechter Beitragszahlung besteht kein Beratungsanspruch. Der Rechts-

schutz wird unterbrochen und beginnt erst mit der Bezahlung (bei dreimonatiger

Wartefrist) erneut zu laufen.

 

6. Gebühren

Gebühren für Rechtsberaterschreiben für einen Mietbereich

3,00 €

Gebühren für Rechtsberaterschreiben per Einschreiben für einen Mietbereich

4,00 €

Gebühren für Rechtsberater schreiben per Einschreiben mit Rückschein für einen Mietbereich   

7,00 €

Zuschlag für jeden weiteren Mietbereich  

 1,00 €

Wohnungsbesichtigungen

25,00 €

Wahrnehmung von Terminen zur außergerichtlichen Klärung von Mietstreitigkeiten

35,00 €

Teilnahme an Wohnungsübernahmen und –übergaben

35,00 €

Belegeinsicht beim Vermieter / Verwalter im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung

35,00 €

Wohnflächenvermessung Normalgeschoss

 50,00 €

Wohnflächenvermessung Dachgeschoss etc.  

  65,00 €

Feuchtigkeitsmessung  

60,00 €

1. Beitragsmahnung und folgende 

3,00 €

Bearbeitungsgebühr Rücklastschriften

 3,00 €

Gebühr für Anfrage beim Einwohnermeldeamt     

12,00 €

 

7. Finanzrevision

Die Finanzrevision beim Vorstand des Mietervereins legt jährlich bis zum 31.03. des  Folgejahres einen Finanzbericht zur Kassierung vor. Der Finanzrevision obliegt  die selbständige Kontrolle und Prüfung des Kassierungsvorganges. Dazu führt sie unangekündigt Revisionen durch, worüber dem Vorstand ein Bericht vorzulegen ist. Sowohl der Jahresbericht als auch die Kontrollberichte sind den Mitgliedern des Mietervereins offenzulegen.

 

8. Beschluss und Wirksamkeitstag

Die vorstehende Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 08.10.2007 vom Vorstand des Mietervereins Leipzig e.V. beschlossen. Sie erlangte ihre Wirksamkeit mit dem 15.10.2007.